AGB

Die Lizenznehmer gehen ein Vertragsverhältnis mit der €uro Advisor Services GmbH – im Folgenden €AS genannt -, einem Unternehmen der FondsConsult GmbH und der Finanzen Verlag GmbH, ein.


1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der €AS und dem Lizenznehmer. Sie gelten für sämtliche Leistungen im Zusam­menhang mit der Bereitstellung des FINANZEN FundAnalyzer (FVBS), des Add-Ons Portfolio-Wizard und des Moduls Doku+. Die Erbringung von Leistungen der €AS erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen, die der Lizenznehmer durch den Vertragsschluss anerkennt. Von diesen Bedingungen ab­weichende Regelungen erkennt €AS nicht an, es sei denn, sie werden von ihr schrift­lich bestätigt.  Änderungen der Geschäftsbedingungen werden unmittelbar per E-Mail und/oder Post und/oder Fax und/oder Telefon und/oder über Pro­gramm-Updates und/oder sonstige Medien mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Lizenznehmer nicht innerhalb sechs Wochen widerspricht. Die aktuellen Geschäftsbedingungen können jeweils unter der Programm-Homepage sowie in der aktuellen Programm-Version aufgerufen bzw. bei €AS angefordert werden.

2. Preise

  1. Die Lizenzgebühren des FINANZEN FundAnalyzer (FVBS), des Portfolio-Wi­zard und des Moduls Doku+ für werden entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste erhoben. Alle Preise ver­stehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehr­wert­steuer.
  2. Der Lizenznehmer kann die Lizenzgebühr per Rechnung oder Lastschrift­ver­fah­ren bezahlen.
  3. Kommt der Lizenznehmer in Zahlungsverzug, ist die €AS berechtigt, für den Mahnvorgang ab der 2. Mahnstufe (entspricht der 1. Mahnung nach Zah­lungs­erinnerung) eine Verwaltungspauschale von 5 Euro zzgl. MwSt. zu erheben. Etwaige Spesen und Gebühren durch Zahlungsverzug und/oder Gebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des Lizenznehmers. €AS behält sich vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug den Zugang für die Soft­ware-Nutzung zu sperren und/oder ein Inkassounternehmen einzu­schalten.

3. Leistungen

  1. Im Preis einer Einzellizenz ("Profi-Lizenz") sind enthalten: Der temporäre Zugang zur Software während Laufzeit des Vertrages, die Bereitstellung der Updates per Inter­net, ein Ein-Jahres-Abonnement der Zeit­schrift „€uro“ per E-Paper sowie die Betreuung durch den Hotline-Service. 
  2. Der Portfolio-Wizard und das Modul Doku+ können von Lizenz­nehmern er­wor­ben werden, die bereits eine Profi-Lizenz besitzen. Liefer- und Rech­nungsadresse und Bankverbindung müs­sen dabei denen der Profi-Lizenz entsprechen. Im Preis von Portfolio-Wizard und Doku+ sind enthalten: Der temporäre Zugang zur Software während der Laufzeit des Vertrages, die Bereitstellung der Updates per Internet sowie die Betreuung durch den Hotline-Service. 
  3. Mehrfachlizenzen können für beliebige Userzahlen erworben werden. Ihnen liegen die gleichen Leistungen wie der Einzellizenz zugrunde. Sie können ggf. per Dongle ausgeliefert werden.
  4. Die Bereitstellung der Leistungen gem. Ziffer a) erfolgt auf Gefahr des Li­zenz­­neh­mers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Li­zenz­­schlüs­sel und der Link zum Download der Software per E-Mail bereitgestellt wurden. Bean­standungen hat der Li­zenznehmer unmittelbar gegenüber EAS innerhalb einer Frist von 48 Stunden geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an EAS trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transport­risiko, bis zum Eintreffen der Ware bei EAS bzw. deren Erfüllungsgehilfen.

4. Vertragsverhältnis

  1. Der Lizenzvertrag kommt mit Annahme des Lizenzschlüssels durch den Kun-den (Lizenznehmer) zustande.
  2. Das Vertragsverhältnis dauert in der Regel 12 Monate. Es kann von beiden Sei­ten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Wird keine Kündigung ausge­sprochen, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate usw. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden.
  3. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Sie können per E-Mail erfolgen, ebenso wie Kündigungsbestätigungen.
  4. €AS räumt dem Lizenznehmer innerhalb der ersten 30 Tage der Vertrags­lauf­zeit ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerrufsrecht ein. Sollte der Lizenz­nehmer nach Vertragsbeginn zu der Auffassung gelangen, dass er die Software nicht benötigt, kann er binnen 30 Tagen nach Lieferung der Soft­ware und/oder des Lizenzschlüssels den Vertrag ohne Angabe besonderer Gründe kündigen, bzw. das Vertragsverhältnis widerrufen. Innerhalb der er­sten 30 Tage fallen in die­sem Fall keine Lizenzge­bühren an.
  5. €AS behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn der Lizenz­nehmer mit mehr als zwei monatlichen Lizenzgebühren im Verzug ist oder es zu andersartigen Komplikationen kommt.  
  6. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Ver­tragspartner entscheidend. Kann die Zustellung der Kündigung, bzw. deren schriftliche Annahme nicht bewirkt werden, weil der Empfänger verzogen ist und seine neue Adresse dem Ver­tragspartner nicht mitgeteilt hat, gilt die Kündigung/Annahme mit dem frist­gerechten Versuch der Zustellung an die alte Anschrift als rechtzeitig bewirkt.
  7. Kündigungen werden mit der schriftlichen Annahme durch EAS wirksam.
  8. EAS wird im Falle einer Kündigung/eines rechtzeitigen Vertragswiderrufs den dem Lizenznehmer überlassenen Lizenz­­zugang (Lizenzschlüssel) sperren. Auf Ziffer 7 h wird in diesem Zusam­menhang verwiesen.

5. Nutzung

  1. Das Eigentum an der Software und der darin enthaltenen Daten zu Invest­mentfonds, Lebensversicherungen, Immobilien etc. bleiben bei €AS bzw. ihren Kooperationspartnern. Hierzu zählt die EDISOFT GmbH. Der Lizenz­neh­mer hat kein Recht zur Übertragung und/oder Übergabe der Software und/oder der Datenbank bzw. Teile der Datenbank an Dritte. Die Fertigung von Kopien ist dem Lizenznehmer untersagt.
  2. Der Lizenznehmer darf die Software grundsätzlich nur selbst benutzen. Er kann darüber hinaus Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenange­hörige sind fest angestellte Mitarbeiter beim Lizenznehmer; darunter fallen auch freie Mitarbeiter (wie Handelsvertreter), wenn sie durch einen Aus­schließ­lich­keits­vertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personen­kreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.
  3. Der Lizenznehmer kann die im Programm aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes im Rahmen der in der Software vorgegebenen Möglichkeiten selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat dabei die einschlägigen gesetzlichen Rege­lungen, insbesondere wettbewerbsrechtliche Grundsätze, zu beachten. Bei einer Verletzung stellt der Lizenznehmer die €AS insoweit ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Der Lizenznehmer darf Copyright-Vermerke, Kennzeichnungen und/oder Eig­en­­tumsangaben der €AS bzw. ihrer Kooperationspartner an dem/den Pro-grammen bzw. den Dokumentationsmaterialien nicht verändern.

6. Updates

€AS nimmt Updates zu Programmen und/oder Programmdaten vor, sobald diese als notwendig und zweckdienlich angesehen werden. Diese Updates werden dem Besteller im Rahmen des Vertrages zum Download und/oder zur eigenen Installation zur Verfügung gestellt.  

7. Haftung

  1. Die von €AS vertriebenen Programme wurden und werden nach bestem Wis­sen und Gewissen mit kaufmännischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann allerdings keine Gewähr übernommen werden. 
  2. Sämtliche in den Programmen vorgestellten Informationen, Wertentwicklungen und Berechnungen stellen Näherungswerte dar. Die Auswertungen können keinesfalls als Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gewertet werden. Vergangenheitsergebnisse geben keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen. Alle in der Software vorgestellten Zukunftsbetrachtungen sind von unsicheren Erwartungen geprägt und zeigen lediglich einen Überblick über mögliche Tendenzen
  3. Die Daten, die in der Software automatisch erneuert und zur Verfügung ge­stellt werden, stammen aus Quellen, die €AS und ihre Softwarepartner als zu­ver­lässig erachten. Die Datenbanken, auf die die Software in diesen Fällen zurückgreift, werden regelmäßig erneuert und gepflegt. Dennoch können Fehler enthalten sein.
  4. Darüber hinaus weist €AS darauf hin, dass von den Lizenznehmern der Soft­ware z.B. in den Depots von Kunden, bei allgemeinen und speziellen Kunden-daten, bei Indizes, bei Musterportfolios, bei Vermögensverwaltungen, bei indi­vi­duellen Zins­anlagen, bei Immobilien- und Lebensversicherungen bei den Prognosen des Portfolio-Wizard eigene bzw. durch technische Schnittstellen importierte Informationen, Einschätzungen und Wertentwicklungen generiert und angezeigt werden können. Auf diese von den Lizenznehmern oder von drit­ten Produktherstellern ermittelten Werte hat €AS keinen Einfluss.
  5. Es sind Übertragungsfehler möglich. Die in der Software ange­zeigten Daten können deshalb von den tatsächlichen Werten abweichen.  
  6. Vor dem Hintergrund des Vorstehenden haftet €AS lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung seiner Ange­stellten, sonstiger Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für ent­gangen­en Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  7. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Eventuell auftretende Programm- bzw. Datenfehler hat der Lizenznehmer der €AS unverzüglich mitzuteilen. Handelt es sich um Mängel, werden sie - soweit möglich - schnellstmöglich beseitigt. Erweist sich eine Be­sei­tigung nicht als möglich, ist €AS bemüht, aber nicht verpflichtet, eine Aus­weichlösung zu entwickeln. Beseitigt €AS die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Lizenznehmer nach einer von ihm zu setzenden Nachfrist unter Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten. Minderung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie die Geltend­ma­chung von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  8. Der Lizenznehmer haftet für die Unversehrtheit und vertragsgemäße Nutzung der ihm übergebenen Soft­ware, des Datenmaterials sowie des Lizenzschlüs­sels. Bei Verlust oder Beschä­di­gung hat er für die Kosten aufzukommen.
  9. Für den Fall, dass vom Lizenznehmer Kopien der Software erstellt werden und/oder der Lizenznehmer die Software Dritten überlässt und/oder Verände­rungen vornimmt und/oder auf Terminalservern betreibt, die nicht durch €AS bereitgestellt bzw. autorisiert wurden, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungs­zusam­menhangs eine Konventionalstrafe für jeden Verstoß in Höhe von € 10.000,00 an €AS. Darüber hinausgehende Schadensersatz­ansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich €AS vor. 
  10. Für den Fall, dass vom Lizenznehmer die Datenbank der Software oder Teile davon außerhalb der vom FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) gegebenen Mög­lich­­keiten nutzt und/oder der Lizenznehmer diese Daten Dritten überlässt oder zugänglich macht und/oder Veränderungen vornimmt, zahlt der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortset­zungs­­zusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 80.000,00 an €AS. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche und/oder ein außer­ordent­liches Kündigungsrecht behält sich €AS vor.

8. Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Sollten diese AGB Regelungslücken aufweisen, so sind diese dem Sinn und der Zielsetzung der Geschäftsbedingungen entsprechend zu ergänzen. 
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien München.
  3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen €AS und Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(Stand: September 2015)