AGB

(Stand: 29.07.2010)

Die Lizenznehmer gehen ein Vertragsverhältnis mit der €uro Advisor Services GmbH – im Folgenden €AS genannt – einem Unternehmen der FondsConsult Holding GmbH und der Finanzen Verlag GmbH, ein.

  1. Geltungsbereich

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der €AS und dem Lizenznehmer. Sie gelten für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung des FINANZEN FundAnalyzer (FVBS). Die Erbringung von Leistungen der €AS erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen, die der Lizenznehmer durch den Vertragsschluss anerkennt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt die €AS nicht an, es sei denn, sie werden von ihr schriftlich bestätigt.
    Änderungen der Geschäftsbedingungen werden unmittelbar per E-Mail und/oder Post und/oder Fax und/oder Telefon und/oder über Programm-Updates und/oder sonstige Medien mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Lizenznehmer nicht innerhalb sechs Wochen widerspricht. Die aktuellen Geschäftsbedingungen können jeweils unter der Programm-Homepage sowie in der aktuellen Programm-Version aufgerufen bzw. bei €AS angefordert werden.

  2. Preise

    1. Die Lizenzgebühren des FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) für Einzel-, Zweit- oder Netzwerk-Lizenzen werden entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste erhoben. Für Lizenzstecker kann eine Kaution erhoben werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Der Lizenznehmer kann die Lizenzgebühr per Rechnung oder Lastschriftverfahren bezahlen.
    3. Kommt der Lizenznehmer in Zahlungsverzug, so ist die €AS berechtigt, für den Mahnvorgang ab der 2. Mahnstufe (entspricht der 1. Mahnung nach Zahlungserinnerung) eine Verwaltungspauschale von 5 Euro zzgl. MwSt. zu erheben. Etwaige Spesen und Gebühren durch Zahlungsverzug und/oder Gebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des Lizenznehmers. €AS behält sich vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug den Lizenzstecker für die Software-Nutzung zu sperren und/oder ein Inkassounternehmen einzuschalten.
  3. Leistungen

    1. Im Preis einer Einzellizenz ("Profi-Lizenz") sind enthalten: die Erstellung der jeweiligen Original-CD des Programms, ein Lizenzstecker inkl. Programmierung kundenspezifischer Daten, Verpackung und Versand des Startpakets, Bereitstellung der Updates per Internet, ein Ein-Jahres-Abonnement der Zeitschrift €uro sowie die Betreuung durch den Hotline-Service.
    2. Zweitlizenzen können von Lizenznehmern erworben werden, die bereits eine Einzeloder Netzwerklizenz besitzen. Die Liefer- und Rechnungsadressen, Bankverbindungen etc. müssen dabei denen der Einzel- oder Netzwerklizenz entsprechen. Sie umfassen: einen Lizenzstecker inkl. Programmierung kundenspezifischer Daten, Verpackung und Versand des Steckers, Updates per Internet Laufzeit entsprechend denen der Einzellizenz.
    3. Netzwerklizenzen können für beliebige Userzahlen erworben werden. Ihnen liegen die gleichen Leistungen wie der Einzellizenz zugrunde.
    4. Der Versand der Leistungen gem. Ziffer a) erfolgt auf Gefahr des Lizenznehmers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die €AS die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Lizenznehmer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an den Verlag trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim FINANZEN Softwareservice in Herzberg.
  4. Vertragsverhältnis

    1. Der Lizenzvertrag kommt nach Bestellung mit Annahme des Startpakets durch den Kunden zustande.
    2. Das Vertragsverhältnis dauert je nach gewähltem Vertrag zunächst 6 bzw. 12 Monate. Es kann vom Lizenznehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Wird keine Kündigung ausgespro-chen, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 bzw. 12 Monate usw. Verträ-ge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können frühestens zum Ablauf der ver-einbarten Vertragsdauer gekündigt werden.
    3. €AS räumt dem Lizenznehmer innerhalb der ersten vier Wochen der Vertragslaufzeit ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Sollte der Lizenznehmer nach Vertragsbeginn zu der Auffassung gelangen, dass er die Software nicht benötigt, kann er binnen vier Wochen nach Lieferung der Software und/oder des Steckers den Vertrag ohne Angabe besonderer Gründe kündigen. Innerhalb der ersten vier Wochen fallen kein Gebühren an.
    4. €AS behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn der Lizenznehmer mit mehr als zwei monatlichen Lizenzgebühren im Verzug ist.
    5. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend. Kann die Zustellung der Kündigung nicht bewirkt werden, weil der Empfänger verzogen ist und seine neue Adresse dem Vertragspartner nicht mitgeteilt hat, so gilt die Kündigung mit dem fristgerechten Versuch der Zustellung an die alte Anschrift als rechtzeitig bewirkt.
    6. Der Lizenznehmer hat im Falle einer Kündigung die ihm überlassenen Lizenzstecker (Dongle) vollständig und ohne Beschädigung rechtzeitig zum Vertragsende (Poststempel des Einlieferungsscheins) an €AS zurückzugeben. Die Kündigung wird mit Eingang des Lizenzsteckers bei €AS wirksam. Auf Ziffer 7 g wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
  5. Nutzung

    1. Das Eigentum an der Software und der darin enthaltenen Daten zu Investmentfonds, Lebensversicherungen, Immobilien etc. bleiben bei €AS bzw. ihren Kooperationspartnern. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur übertragung und/oder übergabe der Software und/oder der Datenbank bzw. Teile der Datenbank an Dritte. Die Fertigung von Kopien ist dem Lizenznehmer untersagt.
    2. Der Lizenznehmer darf die Software grundsätzlich nur selbst benutzen. Er kann darüber hinaus Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter beim Lizenznehmer; darunter fallen auch freie Mitarbeiter (wie Handelsvertreter), wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.
    3. Der Lizenznehmer kann die im Programm aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes im Rahmen der in der Software vorgegebenen Möglichkeiten selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat dabei die einschlägigen gesetzlichen Regelun-gen, insbesondere wettbewerbsrechtliche Grundsätze, zu beachten. Bei einer Verletzung stellt der Lizenznehmer die €AS insoweit ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
    4. Der Lizenznehmer darf Copyright-Vermerke, Kennzeichnungen und/oder Eigentumsangaben der €AS bzw. ihrer Kooperationspartner an dem/den Programmen bzw. den Dokumentationsmaterialien nicht verändern.
  6. Updates

    €AS nimmt Updates zu Programmen und/oder Programmdaten vor, sobald diese als notwendig und zweckdienlich angesehen werden. Diese Updates werden dem Besteller im Rahmen des Vertrages zum Download und/oder zur eigenen Installation zur Verfügung gestellt.

  7. Haftung

    1. Die von €AS gelieferten Programme wurden und werden nach bestem Wissen und Gewissen mit kaufmännischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann allerdings keine Gewähr übernommen werden.
    2. Sämtliche in der Software vorgestellten Informationen, Wertentwicklungen und Berechnungen stellen Näherungswerte dar. Die Auswertungen können keinesfalls als Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gewertet werden. Vergangenheitsergebnisse geben keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen. Alle in der Software vorgestellten Zukunftsbetrachtungen sind von unsicheren Erwartungen geprägt und zeigen lediglich einen überblick über mögliche Tendenzen
    3. Die Daten, die in der Software automatisch erneuert und zur Verfügung gestellt werden, stammen aus Quellen, die €AS als zuverlässig erachtet. Die Datenbanken, auf die die Software in diesen Fällen zurückgreift, werden regelmäßig erneuert und gepflegt. Dennoch können Fehler enthalten sein.
    4. Darüber hinaus weist €AS darauf hin, dass von den Lizenznehmern der Software in den Depots von Kunden, bei allgemeinen und speziellen Kundendaten, bei Musterportfolios sowie bei individuellen Zinsanlagen eigene bzw. durch technische Schnittstellen importierte Informationen und Wertentwicklungen generiert und angezeigt werden können. Diese Auswertungen können jederzeit manuell verändert werden. Auf diese von den Lizenznehmern vorgenommenen Veränderungen hat €AS keinen Einfluss. Zudem sind übertragungsfehler möglich. Die in der Software angezeigten Daten können deshalb von den tatsächlichen Werten abweichen.
    5. Vor dem Hintergrund des Vorstehenden haftet €AS lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, sonstiger Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
    6. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Eventuell auftretende Programm- bzw. Datenfehler hat der Lizenznehmer der €AS unverzüglich mitzuteilen. Handelt es sich um Mängel, werden sie - soweit möglich - schnellstmöglich beseitigt. Erweist sich eine Beseitigung nicht als möglich, ist €AS bemüht, aber nicht verpflichtet, eine Ausweichlösung zu entwickeln. Beseitigt €AS die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Lizenznehmer nach einer von ihm zu setzenden Nachfrist unter Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten. Minderung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sowie die Geltendmachung von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
    7. Der Lizenznehmer haftet für die Unversehrtheit der ihm übergebenen Software, des Datenmaterials sowie des Schutzsteckers. Bei Verlust oder Beschädigung hat er für die Kosten aufzukommen.
    8. Für den Fall, dass vom Lizenznehmer Kopien der Software erstellt werden und/oder der Lizenznehmer die Software Dritten überlässt und/oder Veränderungen vornimmt und/oder auf Terminalservern betreibt, die nicht durch €AS bereitgestellt bzw. autorisiert wurden, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe für jeden Verstoß in Höhe von € 10.000,00 an €AS. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich €AS vor.
    9. Für den Fall, dass vom Lizenznehmer die Datenbank der Software oder Teile davon außerhalb der vom FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) gegebenen Möglichkeiten nutzt und/oder der Lizenznehmer diese Daten Dritten überlässt oder zugänglich macht und/oder Veränderungen vornimmt, zahlt der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 80.000,00 an €AS. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche und/oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich €AS vor.
  8. Sonstiges

    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Sollten diese AGB Regelungslücken aufweisen, so sind diese dem Sinn und der Zielsetzung der Geschäftsbedingungen entsprechend zu ergänzen.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien München.
    3. Für die Rechtsbeziehungen zwischen €AS und Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.